AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 18. April 2022

§ 1 – Vertragspartner

1. Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem
Kunden (nachfolgend auch Mieter genannt) und der Firma


BVSB Verkehrssicherung Asseng & Christiansen GbR,
Haßfurter Weg 7, 13189 Berlin
Tel: 030 / 40 50 45 600
Tel: 0174 / 545 22 34
EMailAdresse: service@bvsb.de,
(Büroräume: Prenzlauer Promenade 74, 13089 Berlin),


nachfolgend Anbieter (auch Vermieter oder BVSB) genannt, der Vertrag zustande.

§ 2 – Vertragsgegenstand

1. Durch diesen Vertrag werden die Dienstleistungen aus den Bereichen Verkehrstechnik, Baustellen und Verkehrssicherung im Straßenverkehr, Einrichtung von Halteverbotszonen, Planungsleistungen u. Ä. geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.

2. Für die durch den Anbieter angebotenen Leistungen (u. a. Vermietung von Material zur Verkehrs und Baustellensicherung und dessen Aufbau) gelten ausschließlich nachstehende Bedingungen.
Diese sind auch Bestandteil aller späteren weiteren Vereinbarungen und gelten, ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf.

3. Der Mieter ist stets verpflichtet, alle Angaben im Kontaktformular, auf unseren Dokumenten, bei telefonischer Auftragsannahme oder per EMail wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

§ 3 – Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt ausschließlich schriftlich, z. B. per EMail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, welches der Anbieter dann annehmen kann.

2. Eine eventuell automatisch erstellte und versandte Bestellbestätigung stellt keine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung dar. Der Vertrag kommt auch durch die Erbringung der Dienstleistung zustande.

3. Die Ausführung der beauftragten Leistung ist abhängig von der notwendigen Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung einer benötigten Genehmigung
hat der Anbieter keinerlei Einfluss. In Fällen, in denen die zuständige Behörde eine Genehmigung versagt, kann der Anbieter den Auftrag nicht ausführen. In derartigen Fällen hat der Kunde gegebenenfalls entstehende Kosten des Anbieters oder der Verwaltungsbehörde zu tragen.

4. Wird eine Neubeantragung der beauftragten Maßnahmen und/oder z. B. eine Umstellung
beauftragter Halteverbotszone aufgrund seitens des Kunden gemachter fehlerhafter oder
ungenauer Angaben zum Aufstellungsort erforderlich, so hat der Kunde den Mehraufwand zu tragen.

5. Bei Fertigstellung der Arbeiten hat der Kunde die Arbeitsstelle verbindlich schriftlich frei zu melden. Erst nach erfolgter Freimeldung durch den Kunden erfolgt der Abbau der Verkehrssicherung. Sollte die Arbeitsstelle trotz Freimeldung zum Zeitpunkt des geplanten Abbaus nicht abbaubar sein (z. B. Material in der Arbeitsstelle befindlich; übermäßige
Verschmutzung der Fahrbahn) und durch den Abbau eine Verkehrsgefährdung entstehen, belässt der Anbieter das Material kostenpflichtig vor Ort und vereinbart mit dem Kunden
einen neuen Termin zum Abbau.
Der gescheiterte Abbau ist in jedem Fall kostenpflichtig.
Miete und Vorhaltung der Verkehrssicherung wird bis zum Zeitpunkt des Abbaus in
Rechnung gestellt.

§ 4 – Vorbehalte

1. Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Leistung oder eventuell benötigten Materials, diese nicht zu erbringen.

2. Sollte die für die Ausführung der Verkehrssicherung notwendige verkehrsrechtliche Anordnung bis zu 4 Werktage vor geplantem Beginn nicht vorliegen, behält sich der Anbieter
vor, den Leistungszeitraum auf einen neuen Zeitpunkt (nach Erhalt der verkehrsrechtlichen Anordnung) zu verlegen.

3. Für an den Kunden zum dauerhaften Verbleib gelieferte/verkaufte Artikel gilt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller noch offenen Forderungen des Anbieters gegen den Kunden im Eigentum des Anbieters. Gerät der Kunde mit einer Zahlung
in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten und die Ware wieder an sich zu nehmen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen oder
an Dritte weiterzugeben.

§ 5 – Preise

1. Alle von uns genannten Preise lauten auf Euro. Die auf unserer Webseite sowie in Werbeflyern oder sonstigen Publikationen angegebenen Preise sind wenn nicht explizit
anders angegeben NettoPreise, zzgl. der jeweils gültige Mehrwertsteuer.

2. Ergibt sich im Zuge der Vertragsabwicklung der Anfall weiterer Kosten (beispielsweise wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten, die aufgrund der Vorgaben der Verwaltungsbehörde eine zusätzliche Beschilderung verlangen), wird der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mitteilen und in Rechnung stellen.

§ 6 – Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung:
Rechnung, Zahlungsziel 10 Tage (entsprechende Bonität vorausgesetzt)
Vorkasse ohne Abzug

Weitere Zahlungsarten werden grundsätzlich nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

2. Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die
Überweisung enthält und mit EMail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab
zu überweisen. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen den
ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu
überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der
Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung
in Verzug.

§ 7 – Widerrufsrecht

1. Da es sich bei den beauftragten Dienstleistungen um kundenspezifische, auf die
persönlichen und individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Leistungen handelt,
steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu. Der Kunde ist insofern auch im Falle einer
Stornierung zum Ersatz der angefallenen Aufwendungen verpflichtet.

2. Sollte der Kunde die bereits beauftragten Leistungen stornieren, ist der Anbieter
berechtigt, zusätzlich zu den bereits angefallenen Aufwendungen eine Ausfallpauschale in
Höhe von bis zu 50% des Nettoauftragswerts in Rechnung zu stellen.

§ 8 – Kontrolle der Arbeitsstelle / Verkehrs­sicherungs­pflicht

1. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Baustellen und Verkehrssicherung gem. der
behördlichen Anweisungen / verkehrsrechtlichen Anordnung ist der Mieter verantwortlich.
Dies umfasst auch die ggf. notwendigen Kontrollen nach den Nebenbestimmungen der
verkehrsrechtlichen Anordnung oder den Maßgaben der ZTVSA.
Nach den Bestimmungen der ZTVSA97 ist der Mieter verpflichtet, die Baustelle an
Arbeitstagen mindestens zweimal täglich sowie an arbeitsfreien Tagen mindestens einmal
täglich zu kontrollieren. Nach Sturm oder Unwetter hat eine zusätzliche Kontrolle zu erfolgen.
Die Kontrollen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren.

2. Im Falle der Meldung eines Schadensereignisses (telefonisch oder schriftlich) z. B. durch
die Polizei oder sonstige Dritte, welche umgehendes Handeln des Anbieters / Vermieters
notwendig machen, wird dies dem Mieter ggf. zzgl. anfallender Notdienstpauschalen und des
tatsächlichen Aufwands in Rechnung gestellt.

3. Die Kontroll und Überwachungspflicht des Mieters kann durch Abschluss eines
gesonderten Wartungsvertrags mit dem Anbieter an selbigen abgetreten werden.
In diesem Fall gelten die im Wartungsvertrag genannten Bedingungen ergänzend.

4. BVSB führt zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Service vor Ort an Arbeitsstellen
(ausgenommen bei reinen Halteverboten o. Ä.) mindestens eine, für den Mieter
verpflichtende wöchentliche Kontrolle durch. Bei Arbeitsstellen mit Lichtzeichenanlagen
(Ampeln) erhöht sich das Mindestmaß auf zwei wöchentliche Kontrollen. Die Kontrolle
umfasst die Wartung der installierten Warnbeleuchtung sowie maximal 15 min Arbeitszeit vor
Ort je Arbeitsstelle.
Die jeweilige Kontrolle wird nach dem jeweils aktuellen und im Angebot ausgewiesenen
Preis in Rechnung gestellt. Eventuell verwendetes Verbrauchsmaterial (wie Batterien) wird
nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Die wöchentliche Kontrolle durch den Anbieter
ersetzt nicht die gem. ZTVSA97 vorgeschriebenen täglichen Kontrollen.

§ 9 – Unfall / Schadenfeststellung

1. Kommt es auf einer durch den Anbieter gesicherten Arbeitsstelle zu einem Verkehrsunfall
oder einem sonstigen Schadensereignis, bei welchem die Mietsachen des Anbieters auch
nur geringfügig beschädigt wurden, so hat der Kunde den Anbieter umgehend telefonisch
sowie zusätzlich schriftlich (z. B. per Mail) zu informieren. Für Schäden, welche durch einen
Meldeverzug entstehen, haftet der Mieter in voller Höhe.

2. Auf Verlangen des Anbieters ist die Polizei durch den Mieter zur Unfallaufnahme
hinzuzuziehen. Zur Abklärung der Notwendigkeit hat der Mieter den Anbieter umgehend
telefonisch zu kontaktieren.

3. Bei Schäden mit einer geschätzten Schadensumme von über 1.000,00 EUR, behält sich
der Anbieter vor, zur Unfallaufnahme einen eigenen Mitarbeiter zu entsenden. Bis zum
Eintreffen des Mitarbeiters des Anbieters hat der Mieter sowie ggf. der Verursacher an der
Unfallstelle zu verbleiben. Die Anwesenheit der Polizei entbindet nicht von dieser Pflicht.

§ 10 - Beschädigte oder entwendete Mietsachen

1. Für entwendetes oder beschädigtes Material haftet der Mieter. Das fehlende oder
beschädigte Material wird dem Mieter spätestens in der Schlussrechnung zum
Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

2. Die Anzeige von festgestellten Schäden oder Entwendungen bei der Polizei erfolgt seitens
des Vermieters erst bei Schäden ab einem erkennbaren Wert von 1.000,00 EUR je
Schadenfall.

3. Stellt der Mieter im Rahmen der durch ihn durchgeführten Kontrolle der Arbeitsstelle einen
Mangel fest, so ist dieser dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Je nach Notwendigkeit
erfolgt umgehend eine Ausbesserung / Instandsetzung durch den Vermieter.

4. Dem Mieter ist es untersagt, Änderungen oder Instandsetzungen an den
Mietgegenständen durchzuführen. Reparaturen werden ausschließlich durch den Vermieter
oder durch diesen beauftrage Unternehmen durchgeführt.

5. Die gesonderte Mitteilung an den Mieter zu Schäden / Entwendungen der Mietobjekte,
welche im Rahmen der Wartung und Kontrolle durch BVSB festgestellt werden, erfolgt
i. d. R. erst ab einer Schadenshöhe von 500,00 EUR.

§ 11 – Stand- und Wartezeiten

1. Im Falle von Stillstand oder Wartezeiten unserer Monteure bei der Montage der Verkehrssicherungstechnik erfolgt die Berechnung zum jeweiligen Stundensatz.
Je nach Fahrzeug, Technik und eingesetztem Personal kann die Höhe des anzusetzenden Stundenverrechnungssatzes variieren.

2. Bei der Montage der Arbeitsstelle besteht eine Karenzzeit von maximal 15 Minuten ab Eintreffen unserer Monteure innerhalb welcher der Auftraggeber die Gelegenheit hat, ohne zusätzliche Berechnung der Wartezeit die erforderliche Baufreiheit zu schaffen.

3. Sollten sich innerhalb der für die Arbeitsstelle eingerichteten Halteverbotszone Fahrzeuge befinden welche die Montage der Verkehrstechnik behindern, findet die Berechnung der Wartezeit ebenfalls Anwendung. Die Berechnung der Wartezeit beginnt mit der Benachrichtigung von Ordnungsamt oder Polizei und endet mit der vollständigen Beräumung der Halteverbotszone durch ein amtlich bestelltes Abschleppunternehmen oder anderweitige Veranlassungen der Ordnungsbehörden zum Ziel der Beräumung.

4. Wir behalten uns vor, vor der Montage von großen Arbeitsstellen einen Mitarbeiter zur Prüfung der Baufreiheit zu entsenden, welcher selbige prüft und ggf. durch die Veranlassung der Umsetzung von rechtswidrig abgestellten Fahrzeugen schafft.
Im Fall der notwendigen Veranlassung, wird die für die Beräumung benötigte Zeit zzgl. An- und Abfahrt zusätzlich berechnet.

5. Sollten Stand- und Wartezeiten durch rechtswidrig im Bereich der durch uns eingerichteten Halteverbotszone abgestellte Fahrzeuge entstehen, so erfolgt im Falle der Berechnung der Wartezeit die Übermittlung der amtl. Kennzeichen der verursachenden Fahrzeuge. Auf diese Weise erhält der Kunde die Möglichkeit den entstandenen und durch uns in Rechnung gestellten Schaden zivilrechtlich einzufordern.

§ 12 – Gewährleistung temporäre Markierung

1. Die Firma BVSB verlegt ausschließlich hochwertige Fahrbahnmarkierungsfolien mit
entsprechenden Zulassungen und Prüfungen (der BASt) für den deutschen Straßenverkehr.

2. Für temporäre (gelbe) Fahrbahnmarkierungen jeglicher Art, schließt der Anbieter die
Gewährleistung ausdrücklich aus. Eine Liegedauer der Folien kann der Anbieter aus
technischen Gründen nicht garantieren. Ggf. ist es notwendig, die Markierung während der
Dauer der Arbeitsstelle mehrfach zu erneuern. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
Abgerechnet wird je verlegtem Meter.

§ 13 - Haftungsausschluss

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den
nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf
Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten,
welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso
gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

2. Der Anbieter haftet nicht, sofern Unberechtigte die Ausschilderung oder Absicherung nach
erfolgter ordnungsgemäßer Aufstellung entfernen oder verändern. Dies gilt auch für
eigenmächtige Veränderungen seitens des Kunden.

3. In Fällen von höherer Gewalt, unerlaubten Handlungen Dritter oder unvorhersehbaren
Ereignissen oder Hindernissen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen,
haftet der Anbieter ebenfalls nicht. Der Kunde stellt den Anbieter hierbei von allen
Ansprüchen Dritter frei. Dies betrifft auch Ansprüche aus Abschleppvorgängen.

§ 14 - Abtretungs- und Verpfändungsverbot

1. Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung
nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes
Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

§ 15 - Sprache, Gerichts­stand und anzuwendendes Recht

1. Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung
erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen
Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die keine Verbraucher, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, Sitz des
Anbieters.

§ 16 – Datenschutz

1. Im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss sowie der Abwicklung und
Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten
erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte
weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher
ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der EUDatenschutzgrundverordnung (EUDSGVO)
eingehalten.

2. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur
Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck
verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur
soweit notwendig an das Versandunternehmen, welches die Lieferung der Ware
auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben.

3. Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner Daten an behördliche Institutionen (Polizei,
Ordnungsamt etc.) ausdrücklich zu. Der Weitergabe der Daten an entsprechende Behörden
kann der Kunde / Mieter nicht widersprechen, da dies zur Durchführung unserer
Dienstleistungen notwendig ist. Sollten z. B. im Rahmen von Abschleppmaßnahmen die
Kosten seitens der Behörde nicht beim jeweiligem Fahrzeughalter (Verursacher)
eingetrieben werden können, so erfolgt ggf. die Berechnung an den Nutznießer (Kunden /
Mieter).

4. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut
weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels oder steuerrechtlicher
Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

5. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die
personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft
über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf
Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: Asseng &
Christiansen GbR, Felix Christiansen, Haßfurter Weg 7, 13189 Berlin, 030 / 40 50 45 600,

service@bvsb.de
.

§ 17 – Salvatorische Klausel

1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die
Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.